Zum 01. August 2013 ist in der Gemeinde Biederitz die neue Kita-Satzung in Kraft getreten. Grundlage hierfür ist das neue Kinder- und Förderungsgesetz (KiFöG) des Landes Sachsen-Anhalt. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat dieses Anfang des Jahres 2013 beschlossen.
Neu darin ist unter anderem ein Anspruch auf ganztägige Betreuung. Das Gesetz sieht außerdem ein Wahlrecht für die Eltern vor, die die Betreuungszeit nach ihren persönlichen Bedürfnissen wählen sollen. Die Gestaltung des Wahlrechts erfolgte nach Vorgaben des Jugendamtes, welches eine stundenweise Staffelung vorsah. In Biederitz hat der Gemeinderat eine sehr flexible Regelung beschlossen.
Zukünftig zahlen Eltern für zum Beispiel 6 Stunden täglich einen Elternbeitrag von 96,00 €. Würde man, wie in Magdeburg üblich, lediglich eine Staffelung von 5, 8 und 10 Stunden haben, müssten die betroffenen Eltern einen Beitrag für einen Betreuungsumfang von 8 Stunden zahlen, der bei 128,00 € liegen würde. Der Vorteil des Systems in Biederitz beziffert sich daher für die betroffenen Eltern auf monatlich 32,00 € und im Jahr auf 384,00 €.
Die Gemeindeverwaltung und die Kitas sind verpflichtet, zukünftig vor allem die Personalplanung genauer zu gestalten. Daher hat sich der Gemeinderat für die elektronische Zeiterfassung entschieden. Ein Gerät kostet in der Anschaffung 200,00 €. Ein anderer Weg wäre die Betreuungszeit manuell durch die Erzieher kontrollieren zu lassen, was einen nicht unerheblichen Personalmehraufwand und damit höhere Kosten mit sich gebracht hätte, die zu höheren Elternbeiträgen geführt hätten.
Die Eltern haben so auch die Möglichkeit, wirklich nachzuvollziehen, ob der gewählte Tarif der richtige ist oder ob vielleicht sogar ein geringerer Stundenumfang ausreicht.
Der Betreuungsvertrag kann in der Gemeindeverwaltung dann angepasst werden. Eine Erstattung von Beiträgen, wenn man Stunden nicht genutzt hat, kann nicht erfolgen. Die Erzieherin ist aufgrund der vereinbarten Betreuungszeit eingeplant und ist auch in der KiTa Vorort gewesen. Die Personalkosten für die Betreuungskraft sind also angefallen.
Grundsätzlich ist es so, dass das System der Stundenstaffelung Vorteile für die Eltern bietet. So ist das auch von allen Kuratorien, allen Ortschaftsräten, dem Kultur- und Sozialausschuss der Gemeinde Biederitz, dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Gemeinderat bewertet worden.
Details zur neuen Satzung finden Sie in der Präsentation der Gemeinde Biederitz: